Zwei Jahre vor Ablauf der Frist ist der N64-Klassiker Goldeneye 007 wieder erlaubt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gibt den Titel frei.
Der Index dient dem Schutz der Jugend, indem er Spiele verbietet, die die Entwicklung durch übermäßige Gewaltdarstellung gefährden. Indizierte Games dürfen nicht in der Öffentlichkeit auftauchen, nicht beworben werden und sind nicht im normalen Versandhandel erhältlich. Für Erwachsene sind sie aber auf explizite Nachfrage weiterhin käuflich. Doch es bedeutet nicht das Ende, wenn ein Game in Deutschland bei dem Verfahren der BPjM als gefährdend eingestuft wurde. Dann sind sie sogar für eine Altersbeschränkung ab 18 zu heftig.
Das zeigten bereits viele Games, die den Index wieder verlassen haben. Entweder weil die Frist von 25 Jahren ablief oder indem sie durch ein erneutes Verfahren eine andere Einstufung erhielten. Das ist beim Nintendo-64-Spiel Goldeneye 007 passiert. Es wurde 1997 veröffentlicht und stand seither auf dem Index. In zwei Jahren wäre also die Frist abgelaufen und der Klassiker automatisch freigegeben worden. Bei dem Nintendo-Hit wurde jedoch jetzt schon die Freigabe erteilt – das wirft die Frage nach dem Warum auf.
Gamer spekulieren über Switch-Online-Release
Dass so kurz vor dem Ablauf der Frist ein Spiel den Index verlässt, ist ungewöhnlich. Wieso sich jetzt noch den Aufwand machen? Aus diesem Grund liegt der Verdacht nahe, dass Nintendo Pläne mit dem Klassiker hat: Vermutlich soll er neu vermarktet werden. Unwahrscheinlich ist das nicht, schließlich hat der Entwickler seinen Online-Dienst für die Switch frisch eingeführt. Dabei sollen Klassiker des N64 auf der neuen Konsole spielbar werden. Goldeneye 007 könnte hierbei eine Art Flaggschiff werden – und dafür brauchen sie es jetzt statt in zwei Jahren. Offiziell angekündigt wurde allerdings noch nichts.
Sinn und Unsinn des Index
Dass junge Menschen vor abstumpfenden Gewalteindrücken geschützt werden müssen, ist unbestreitbar wichtig. Der Index ist daher durchaus berechtigt und es stehen einige Spiele darauf, die nicht in die Hände von Minderjährigen gehören. Das gilt aber nur bedingt für einige Games, die sich heute noch auf dem Index befinden. Das liegt mitunter daran, dass sich die Beurteilung von Gewalt mit der Zeit gewandelt hat. Ein Spiel, das vor 10 Jahren indiziert wurde, wäre inzwischen möglicherweise mit einer Altersbeschränkung erhältlich.
Deswegen sind viele Spiele auf dem Index, die im Vergleich mit beworbenen Games lachhaft aussehen. Würde für diese eine neue Prüfung durchgeführt, würden sie aller Wahrscheinlichkeit nach den Index verlassen. Ein Beispiel hierfür ist das Game Dying Light. Das Zombie-Survival-Game wanderte 2015 in einem Schnellverfahren auf den Index, zeigt jedoch weniger ausgeprägte Gewalt als Wolfenstein 2 – welches nicht indiziert ist. Der Antrag für letzteres wurde von der Prüfstelle abgelehnt. Viele Publisher könnten ihre Spiele also freigeben lassen, wenn sie eine erneute Prüfung veranlassen würden.
So viel von unserer Seite zu indizierten Spielen. Was haltet Ihr von der ganzen Thematik? Welche Games sind Eurer Meinung nach ungerechtfertigt indiziert? Sagt es uns auf Facebook!